Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (so genannten Drittländern) gelten die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Wie bringt man Hunde und Katzen mit nach Deutschland? Rechtsgrundlage für die Einfuhr von Haustieren in Länder der Europäischen Union ist die Verordnung Nummer 998/2003 über die ...
Vorschriften für die Einfuhr von Heimtieren aus Nicht-EU-Staaten. Für Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) gelten zum Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut die tiergesundheitlichen Bestimmungen der Europäischen Union. Damit es bei der
Post a Comment:
Showing 0 Comments: